Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Stand: Januar 2026Wer wird gefördert?
- Privatperson
- Unternehmen
- Verband / Vereinigung
- Kommunen / öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert?
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Wie wird gefördert?
- Zuschussförderung von max. 20 %
- Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von max. 60.000 € pro Wohneinheit
Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Förderart und -höhe
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit der Beantragung eines Energieberaters über die Bundesförderung Energieberatung erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 % der förderfähigen Ausgaben (iSFP-Bonus).
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Wohngebäude beträgt 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wurde.
Für Fachplanung und Baubegleitung gelten abweichende Förderkonditionen.
Förderbereich
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung