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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatperson
  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtung

Was wird gefördert?

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wie wird gefördert?

  • Zuschussförderung von max. 20 %
  • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von max. 60.000 € pro Wohneinheit

Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

zum Programm

Förderart und -höhe

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit der Beantragung eines Energieberaters über die Bundesförderung Energieberatung erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 % der förderfähigen Ausgaben (iSFP-Bonus).

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Wohngebäude beträgt 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wurde.

Für Fachplanung und Baubegleitung gelten abweichende Förderkonditionen.

Förderbereich

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung