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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Stand: Januar 2026

Wer wird gefördert?

  • Privatperson
  • Unternehmen
  • Verband / Vereinigung
  • Kommunen / öffentliche Einrichtung
     

Was wird gefördert?

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • energieeffiziente Sanierung an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wie wird gefördert?

  • Zuschussförderung von max. 15 %
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 500 Euro pro Quadratmeter

Wenn Sie das energetische Niveau von Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Gewerbegebäuden oder kommunalen Gebäuden, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. 

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bundesweit

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

zum Programm

Förderart und -höhe

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

Für Fachplanung und Baubegleitung gelten abweichende Förderkonditionen.

Förderbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung