Förderung & Regulatorik
Mit staatlicher Förderung und mit rechtlichen Anforderungen versuchen Bund, Länder und Kommunen die Energiewende zu unterstützen – auch hinsichtlich Energieeffizienz durch Digitalisierung.
Förderung
Für Investitionen in Energieeffizienz und Digitalisierung stehen Unternehmen, Kommunen und privaten Gebäudeeigentümer:innen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Diese werden insbesondere auf Bundes- und Landesebene angeboten und sollen den Wandel zu einer klimafreundlichen, digitalen Energiezukunft unterstützen.
Ob als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als zinsgünstiger Förderkredit – viele Programme eröffnen finanzielle Spielräume für Projekte, die ohne Unterstützung nicht realisierbar wären. Dabei stehen sowohl einzelne Maßnahmen als auch umfassende Sanierungsvorhaben im Fokus.
Förderfähig: Energieeffizienz durch Digitalisierung
Im Gebäudebereich werden vor allem Maßnahmen gefördert, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen. Interessant ist dabei der Bereich der Digitalisierung: Förderfähig sind beispielsweise
- intelligente Mess- und Steuerungstechnik,
- smarte Gebäudeautomation,
- sowie Energie-Management-Systeme.
Solche Technologien ermöglichen es, Heizungs-, Lüftungs- oder Beleuchtungssysteme effizienter zu betreiben – und schaffen die Grundlage für eine kontinuierliche Optimierung des Energieeinsatzes.
Wer frühzeitig prüft, welche Förderprogramme in Frage kommen, kann nicht nur Kosten sparen, sondern Projekte schneller und wirtschaftlicher umsetzen. Denn: Energieeffizienz durch Digitalisierung ist nicht nur sinnvoll – sondern wird auch aktiv unterstützt.
Finden Sie Ihre passende Förderung
Um passende Fördermöglichkeiten schnell und einfach zu finden, bieten wir einen Förderwegweiser an. Mit Hilfe verschiedener Filterfunktionen lässt sich gezielt herausfinden, welche Förderprogramme für Sie relevant sind.
So erhalten Sie eine strukturierte Übersicht und können fundiert entscheiden, wie Sie Ihre Maßnahmen bestmöglich umsetzen und fördern lassen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen beeinflussen digitale Lösungen für mehr Energieeffizienz. Da kann es schwerfallen, einen Überblick zu wahren und auch Neuerungen im Blick zu behalten. Das KEDi möchte Sie dabei unterstützen und stellt einige wichtige Regelungen vor.
Klimaschutzgesetz und Energieeffizienzgesetz
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat Deutschland seit Ende 2023 einen gesetzlichen Rahmen für die Energieeffizienzpolitik. Die Bundesregierung hat sich darin Ziele gesetzt, den Endenergieverbrauch und den Primärenergieverbrauch bis 2030 und 2045 zu senken.
Zudem gibt das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Rahmenbedingungen vor. Bis 2045 soll Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Als Zwischenschritte sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gesenkt werden.
Um die Ziele aus EnEfG und KSG zu erreichen, sind Maßnahmen in allen Sektoren erforderlich – auch im Gebäudesektor.
Optimierung von Heizungs- und Klimaanlagen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet zahlreiche Vorgaben zur Gebäudehülle und zur Anlagentechnik. Darunter sind auch Anforderungen zur Optimierung von Heizungs- und Klimaanlagen.
Für Heizungsanlagen bestehen folgenden Anforderungen:
- Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen (§ 60a GEG)
- Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (§ 60b GEG)
- Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (§ 60c GEG)
Auch für Klimaanlagen gilt eine Pflicht zur energetischen Inspektion (§§ 74-78 GEG). Mehr Informationen zu dieser Vorgabe finden Sie auf den Seiten des Gebäudeforum klimaneutral. Dort finden Sie auch einen Überblick über weitere Neuerungen im GEG.
Gebäudeautomation
Eine Verpflichtung zur Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude beinhaltet § 71a GEG. Diese gilt ab einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage über 290 kW. Für Bestandsgebäude beschränken sich die Vorgaben, die bis Ende 2024 umgesetzt sein müssen, im Wesentlichen auf Energiemonitoring. Neue Nichtwohngebäude müssen zudem über ein System für die Gebäudeautomation entsprechend Automatisierungsgrad B oder besser (gemäß DIN V 18599-11) verfügen und ein Inbetriebnahmemanagement durchführen.
Auf unserer Themenseite finden Sie weitere Informationen sowie unsere Dossiers zu dem Thema.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht über die kommenden Jahre eine Absenkung der 290-kW-Schwelle auf 70 kW vor. Zudem werden auch gewisse Automationsanforderungen an Wohngebäude gestellt. Diese Anforderungen müssen jedoch noch in deutsches Recht überführt werden. Weitere Informationen zur Novellierung der Gebäuderichtlinie (EPBD) erhalten Sie beim Gebäudeforum klimaneutral.
Smart-Meter-Rollout
Der Smart-Meter-Rollout ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Das MsbG wurde 2023 mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) umfassend überarbeitet und beinhaltet nun klare Fristen für die Messstellenbetreiber, innerhalb derer sie intelligente Messsysteme einbauen müssen. Schauen Sie gerne in unser neues Dossier, wenn Sie mehr zu den Themen Smart Meter, dessen Funktionsweise und Mehrwerten sowie dem Smart-Meter-Rollout erfahren möchten.
Gebäude als Teil des Stromsystems
Künftig ist das Gebäude viel stärker als bisher ins Energiesystem eingebunden. Viele der neuen Anwendungen werden von intelligenten Messsystemen ermöglicht. Dazu gehören beispielsweise dynamische Stromtarife. Diese sind in § 41a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und sollen ab 2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher mit intelligentem Messsystem angeboten werden. So werden Anreize geschaffen, den Stromverbrauch mit der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen.
Weitere Informationen zu dynamischen Stromtarifen erhalten Sie im SET Hub Bericht.
Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG
Zum 1. Januar 2024 ist außerdem die Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG in Kraft getreten. Die sogenannte „netzorientierte Steuerung“ ermöglicht den Verteilnetzbetreibern die Leistungsaufnahme von Wärmepumpen, Klimaanlagen, Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos bei akuter Netzüberlastung zu dimmen. Da ein Mindestbezug garantiert ist, können die Anlagen während des Dimmens weiterbetrieben werden. Zu diesem Thema hat das KEDi ein Factsheet veröffentlicht, das erklärt, welche Hintergründe die Regelung hat, für wen sie gilt und was genau geregelt wird.
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