Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Unternehmen
 
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Energieeinsparung /-effizienz
 - betriebliche Nutzung erneuerbarer Energien
 - Erstellung eines Energiekonzeptes
 
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
 
Gefördert werden Maßnahmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung sowie zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien.
Förderfähige Maßnahmen sind: 
- Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung (z.B. Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion), der Nutzung von Abwärme und der betrieblichen Nutzung regenerativer Energiequellen (z.B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse) dienen;
 - die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich Begleitung ihrer Durchführung.
 
Förderart und -höhe
- Zuschuss
 - für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
 - für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
 - für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.
 - für KMU Anhebung der Förderquote um 10 Prozent möglich