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Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Endenergieeffizienz

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Förderfähig sind Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Endenergieeffizienz (keine Energieerzeugungsanlagen). Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:

  • Sanierung von Gebäuden 
  • Neubau von Gebäuden
  • Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik:
    • Anschaffung bzw. Herstellung effizienterer Maschinen bzw. Anlagen, die mindestens 15 % weniger Endenergie verbrauchen als die bereits im Betrieb vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen, möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierung und Wärmerückgewinnung
    • Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) durch neue Anlagen, die mindestens 15 % weniger Endenergie verbrauchen
    • Anschaffung bzw. Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung, die einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 % haben

       
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Bayern

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

zum Programm

Förderart und -höhe

  • Zuschuss; bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz
  • insgesamt gelten folgende Höchstfördersätze: 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW, 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten
     

Förderbereich

  • Energieeffiziente Maschinen bzw. Anlagen
  • Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik
  • Wärme-Kälterückgewinnung
  • Sanierung/Neubau von Gebäuden