Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Endenergieeffizienz
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
Förderfähig sind Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Endenergieeffizienz (keine Energieerzeugungsanlagen). Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden
- Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik:
- Anschaffung bzw. Herstellung effizienterer Maschinen bzw. Anlagen, die mindestens 15 % weniger Endenergie verbrauchen als die bereits im Betrieb vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen, möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierung und Wärmerückgewinnung
- Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) durch neue Anlagen, die mindestens 15 % weniger Endenergie verbrauchen
- Anschaffung bzw. Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung, die einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 % haben
Förderart und -höhe
- Zuschuss; bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz
- insgesamt gelten folgende Höchstfördersätze: 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW, 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten
Förderbereich
- Energieeffiziente Maschinen bzw. Anlagen
- Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik
- Wärme-Kälterückgewinnung
- Sanierung/Neubau von Gebäuden