Niedersachsen Invest GRW
Stand: April 2025Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
Mit dem Förderprogramm werden einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen unterstützt. Mit den Investitionen sollen zukunftsfähige Geschäftsmodelle unterstützt, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Innovationsgrad und der Digitalisierungsgrad des Unternehmens erhöht wird.
Gefördert werden:
Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens
- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
Förderart und -höhe
- Zuschuss
- für einzelbetriebliche Investitionen je nach Unternehmensgröße, Vorhaben und Fördergebiet zwischen 10 Prozent und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
- für CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 30 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
- Mindestfördersumme 20.000 Euro
Förderbereich
- Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten oder Energieeffizienzeffekten
- erneuerbare Energien
- Diversifizierung der Produktion