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Niedersachsen Invest GRW

Stand: April 2025

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss

Mit dem Förderprogramm werden einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen unterstützt. Mit den Investitionen sollen zukunftsfähige Geschäftsmodelle unterstützt, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Innovationsgrad und der Digitalisierungsgrad des Unternehmens erhöht wird.

Gefördert werden:
Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
  • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen auf ihre Unterlagen. Davor steht ein Laptop.
Niedersachsen

Niedersachsen Invest GRW

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

zum Programm

Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens

  • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

Förderart und -höhe

  • Zuschuss
  • für einzelbetriebliche Investitionen je nach Unternehmensgröße, Vorhaben und Fördergebiet zwischen 10 Prozent und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
  • für CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 30 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
  • Mindestfördersumme 20.000 Euro

Förderbereich

  • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten oder Energieeffizienzeffekten
  • erneuerbare Energien
  • Diversifizierung der Produktion