ST | Energie Unternehmen
Antragsberechtigt: Unternehmen
Förderbereich: Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparmaßnahmen, Einsparung von Treibhausgasemissionen, Austausch ineffizienter Anlagen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, energetische Prozessoptimierung
Förderart und -höhe:
- Zuschuss
- für kleine Unternehmen bis zu 50 %, für mittlere Unternehmen bis zu 35 %, für große Unternehmen bis zu 20 % der förderfähigen Ausgabe
- Max. 1 Mio. Euro je Unternehmen
Mit dem Förderprogramm sollen vorrangig kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Es werden Investitionen gefördert, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen.
Förderfähig sind gebäudebezogene Maßnahmen sowie nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:
- Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate,
- die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung