Regulierungen im Gebäudesektor
Stand: Juni 2024Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG: Was gilt aktuell?
Seit Anfang des Jahres gilt die Festlegung der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung (§ 14a EnWG). Sie ermöglicht es Verteilnetzbetreibern, bei akuter Netzüberlastung bestimmte Anlagen zu dimmen, d.h. die Leistungsaufnahme auf einen gewissen Wert zu beschränken. Damit soll ermöglicht werden, dass der Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen trotz schleppenden Netzausbaus kurzfristig vorangetrieben werden kann. Betroffen sind neu eingebaute Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und Klimaanlagen, sofern ihre Leistung über 4,2 kW liegt. Eine Mindestleistung von 4,2 kW soll jedoch stets verfügbar bleiben, sodass die Anlagen mit eingeschränkter Leistung weiterbetrieben werden können.
Rückblick: KEDi Webinar | 19. Juni 2024
Am 19. Juni startete unser erstes KEDi Webinar. Darin erklärte unser Regulatorik Experte Gregor Jaschke, zusammen mit Elvira Hinz, die wichtigsten Punkte des Paragraphen 14a Energiewirtschaftsgesetz:
- Was sind die Hintergründe des § 14a EnWG?
- Für wen gilt die neue Regelung und was beinhaltet sie?
- Wie können Eigentümerinnen und Eigentümer der Anlagen profitieren?
Der Vortrag als PDF- Download (1.506KB)
Sie haben am Webinar teilgenommen? Dann freuen wir uns über Ihr Feedback in einer kurzen Umfrage
FAQ
In diesem Abschnitt haben wir alle im Webinar gestellten Fragen für Sie aufbereitet und in drei Themengebiete gegliedert:
- Welche Anlagen sind betroffen?
- Anbindung der Anlagen und Steuerbarkeit
- Finanzieller Ausgleich und zeitvariable Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur beantwortet auf ihrer Seite ebenso eine Auswahl häufig gestellter Fragen: Bundesnetzagentur.de