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RP | Effizienzkredit RLP

Antragsberechtigte: Unternehmen

Förderbereich: Klima- und Umweltschutz, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Optimierung Stoff- und Energieströme, Digitalisierung (Industrie 4.0)

Förderart und -höhe:

  • Darlehen
  • bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • max. Kreditbetrag 10 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz

Effizienzkredit RLP

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

zum Programm

Es soll der Klima- und Umweltschutz in kleinen und mittleren sowie MidCap-Unternehmen unterstützt werden. Gefördert werden können insbesondere folgende Vorhaben:

  • Umsetzung von Vorhaben zur Einsparung von Energie und zu deren effizienteren Nutzung
  • Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes
  • Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes und des Anfalls von Abwasser
  • Verringerung und Zurückhaltung von Schadstoffen und Abwasserfrachten
  • Vorhaben zur Optimierung von Stoff- und Energieströmen
  • Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit
  • Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen
  • Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0, insb. Industrie 4.0 und Handwerk 4.0
  • Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist unschädlich, wenn der Kredit beihilfefrei vergeben wird.
  • Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie vermieteten oder verpachteten Immobilien. Eine Förderung kann erfolgen, wenn das Vorhaben die Anforderungen des geltenden
    Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterschreitet.
  • Erwerb von Grundstücken im Rahmen von Vorhaben, die einen Beitrag zur Förderung des Klima- und Umweltschutzes leisten. Beim Erwerb von Grundstücken darf kein Vorratskauf erfolgen. Das erworbene Grundstück muss daher kurzfristig zur unmittelbaren gewerblichen oder freiberuflichen betriebsnotwendigen Nutzung verwendet oder zum Zwecke einer betriebsnotwendigen gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung vermietet oder verpachtet werden.
  • Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorhaben, dem Anpassungsaufwand zur Umsetzung des Vorhabens und der Implementierung in den betrieblichen Prozess stehen.

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