Diese Inhalte können nicht angezeigt werden, da die Marketing-Cookies abgelehnt wurden. Klicken
Sie
hier
, um die Cookies zu akzeptieren und den Inhalt anzuzeigen!
Digitale Gebäudetechnologien bieten jede Menge Potenzial: Sie machen Gebäude energieeffizienter und schaffen gleichzeitig Mehrwerte für Mietende und Vermietende – unkompliziert und kostengünstig. Im Webinar haben wir aufgezeigt, warum viele Wohnungsunternehmen und Kommunen bisher noch zögern, digitale Gebäudetechnologien einzuführen. Außerdem haben wir die vielfältigen Themen des KEDi vorgestellt und einen Ausblick auf die Schwerpunkte für 2026 gegeben.
Schauen Sie sich jetzt die Videoaufzeichnung vom 27. Januar 2026 an und werfen Sie einen Blick in unser ausführliches FAQ.
Fortbildungsanerkennung
Als Energieeffizienz-Expertin oder Experte können sich die Teilnahme als Fortbildung bei der dena anerkennen lassen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info(at)kedi-dena.de
Unterrichtseinheiten Wohngebäude: 4
Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude: 4
Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA): 4
Präsentation
KEDi Webinar | Gebäudedigitalisierung kompakt
Die Präsentation des KEDi Webinars "Gebäudedigitalisierung kompakt" vom 27. Januar 2026.
Regulatorische Anforderungen zur Gebäudedigitalisierung
Die Digitalisierung von Gebäuden wird maßgeblich durch regulatorische Vorgaben geprägt. Zentral ist dabei das Gebäudeenergiegesetz. Es enthält zum einen eine Reihe von digitalen Erfüllungsoptionen:
Die Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen (§ 60a GEG)
der hydraulische Abgleich neu eingebauter Heizungsanlagen (§ 60c GEG) sowie
die Inspektion von Klimaanlagen (§§ 74-78 GEG)
Alle Vorgaben können mindestens in Teilen durch digitale Maßnahmen wie Monitoring erfüllt werden. Darüber hinaus besteht für große Nichtwohngebäude im Bestand eine Pflicht zum Energie- und Anlagenmonitoring. Für den Neubau großer Nichtwohngebäude ist eine Gebäudeautomation verpflichtend (§ 71a GEG).
FAQ | Regulatorische Anforderungen zur Gebäudedigitalisierung
Für den Vollzug des GEG sind die Bundesländer verantwortlich. Diese können Regelungen zu Zuständigkeiten und Verfahren erlassen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bietet auf seiner Website eine Übersicht über die Zuständigkeiten in den Bundesländern an.
Gemäß § 108 GEG ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Gebäude vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgerüstet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Für die Nichteinhaltung der im Vortrag vorgestellten Pflichten liegt das maximale Ordnungsgeld zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro.
Nein, § 71a GEG verpflichtet nicht zur Umsetzung eines Energiemanagements nach ISO 50001. Zwar verweist die Gesetzesbegründung auf diese Norm und die Forderung nach einem „kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ in § 71a GEG kann ebenfalls als Anlehnung an den PDCA-Zyklus der Energiemanagementnorm angesehen werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung der ISO 50001 geht aus § 71a GEG jedoch nicht hervor.
Ein Energieaudit analysiert den Energieverbrauch und zeigt Einsparpotentiale auf. Soweit wir wissen, ist eine explizite Überprüfung der Einhaltung von § 71a GEG in der Regel nicht Teil eines Energieaudits. Die Maßnahmen, die § 71a GEG beinhaltet – nämlich Energie- und Anlagenmonitoring sowie Gebäudeautomation – können jedoch zu erheblichen Energieeinsparungen beitragen. Daher können die Einsparpotentiale der genannten Maßnahmen innerhalb eines Energieaudits durchaus eine Rolle spielen.
Korrekt, eine reine Datenerhebung führt noch nicht zu Energieeinsparungen. Erst wenn Daten genutzt werden, um den Anlagenbetrieb zu verbessern, entstehen Einsparungen. Dies kann sowohl durch eine automatisierte Optimierung erfolgen als auch durch eine manuelle Optimierung der Einstellungen auf Basis der Daten. Für uns im KEDi gehören Monitoring und Optimierung daher eng zusammen. § 71a GEG beinhaltet deshalb auch die Verpflichtung, eine zuständige Person für das Gebäude-Energiemanagement zu benennen, um die Einsparungen zu realisieren.
Richtig, dies sieht § 60c GEG auch vor. Der hydraulische Abgleich muss nach Verfahren B der VdZ-Fachregel umgesetzt werden. Gleichwertige Verfahren können alternativ genutzt werden.
Hinsichtlich des Schwellenwerts in § 71a GEG werden mehrere Wärme- oder Kälteerzeuger addiert, wenn z. B. mehrere Heizkessel über eine Kesselfolgeschaltung zusammenwirken und sie somit eine gemeinsame heizungstechnische Anlage bilden. Nur wenn es sich um verschiedene, voneinander getrennte Anlagen handelt, müssen die Nennleistungen nicht addiert werden. Bei Anlagen, die sowohl eine Heiz- als auch eine Kühlfunktion haben, wird die Nennleistung von Heiz- und Kühlbetrieb separat betrachtet. Zudem müssen redundante Anlagen, die in einen "Entweder-Oder"-Betrieb geschaltet sind, nicht summiert werden.
Aktuell sind in § 71a GEG Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage über 290 kW verpflichtet. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine Ausweitung der Pflicht auf NWG mit Anlagennennleistung über 70 kW vor. Diese Ausweitung ist bundesgesetzlich noch umzusetzen.
In § 71a GEG wird ein Monitoring „aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme“ gefordert. „Gebäudetechnische Systeme“ sind in § 3 GEG definiert und umfassen u.a. Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen. Es geht also um ein Energie- und Anlagenmonitoring. Welche Messpunkte das Monitoring beinhalten muss, ist nicht gesetzlich definiert. Eine Orientierung kann die AMEV-Empfehlung Nr. 178 „Technisches Monitoring 2025“ geben, auf die auch das BBSR verweist.
Grundsätzlich verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind Bauherr:innen oder Eigentümer:innen des Gebäudes bzw. von diesen beauftragte Personen (§ 8 GEG). Daher müsste geprüft werden, wie dies in den Verträgen mit dem Contractor geregelt ist.
§ 71a GEG bleibt hinsichtlich der genauen Messpunkte, der Datengranularität etc. recht vage. Es gibt also durchaus Spielräume für eine sinnvolle Umsetzung im Gebäude. Zur Orientierung kann die AMEV-Empfehlung Nr. 178 „Technisches Monitoring 2025“ dienen. Auf diese verweist auch das BBSR. Im Anhang der AMEV-Empfehlung sind für verschiedene Anlagentypen Hinweise zur Auswahl der Messpunkte enthalten.
Im Prinzip ja. In der Praxis ist sicher abzuwägen, wie mit Kleinstanlagen, bspw. kleineren Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitstellung im Bad umgegangen wird. Grundsätzlich gilt die Verpflichtung aber für alle gebäudetechnischen Systeme nach § 3 GEG.
Nach unserem Verständnis gilt für die GEG-Vorgaben weiterhin die alte DIN V 18599-11, da im GEG ein statischer Verweis auf die alte DIN V existiert. Auch wenn diese Norm zurückgezogen wurde, bleibt der Verweis bestehen.
Grundsätzlich sind Bauherr:in oder Eigentümer:in des Gebäudes bzw. von diesen beauftragte Personen für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich (§ 8 GEG). Im Neubau wird die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen i.d.R. mittels der Erfüllungserklärung nach § 92 GEG nachgewiesen. Hinsichtlich des Inbetriebnahmemanagements ergibt sich die Problematik, dass die Erfüllungserklärung nach Fertigstellung des Gebäudes vorzulegen ist, die Einregulierung jedoch in die Betriebsphase des Gebäudes hineinreicht.
Uns ist kein separater Nachweis hierzu bekannt. Eine sachverständige Person, die die Erfüllungserklärung ausfüllt, sollte sich aber wohl davon überzeugen, dass ein Inbetriebnahmemangement geplant bzw. beauftragt ist.
Automatisierungsgrad B ist nur für NWG-Neubauten der entsprechenden Größe verpflichtend. Die Umsetzung ist häufig durchaus wirtschaftlich. Wenn einzelne Anforderungen an Automatisierungsgrad B nicht wirtschaftlich umzusetzen sind, müsste dies nachgewiesen werden. Unter Umständen kann in diesen Fällen die 5%-Regel aus der DIN V 18599-11 genutzt werden, nach der Automatisierungsfunktionen mit geringem Einfluss auf den Energieverbrauch nicht zur Bestimmung des Automatisierungsgrads herangezogen werden müssen.
§ 71a GEG verweist hier nicht auf eine Norm, sondern beschreibt abstrakt die Anforderungen an das Energie- und Anlagenmonitoring. Zur Orientierung kann die AMEV-Empfehlung Nr. 178 „Technisches Monitoring 2025“ dienen, auf die auch das BBSR verweist.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist die Wirtschaftlichkeit stark vom Energieverbrauch eines Gebäudes abhängig. Bei einem hohen Energieverbrauch lohnen sich digitale Effizienzmaßnahmen schneller als bei niedrigem Energieverbrauch. Für Wohnungsgesellschaften kann daher das Pooling ihrer Gebäude interessant sein. Ein Technologieanbieter kann dann eine Reihe von Gebäuden verschiedener Größen ausrüsten und die Kosten über die Gebäude so verteilen, dass sich die Digitalisierung überall lohnt.
Digitalisierung von Gebäuden: Wo beginnen – und wie weit gehen?
Gebäudedigitalisierung bedeutet, ein reales Gebäude durch kontinuierliche Datenerfassung in ein digitales Abbild zu überführen. Die erfassten Daten werden in Echtzeit auf digitalen Plattformen zusammengeführt und bilden die Grundlage für Analysen, Simulationen und Optimierungsmaßnahmen.
Zentrale Datenbereiche sind:
das thermische Verhalten des Gebäudes (baulich)
die Einbindung erneuerbarer Energiequellen (Flexibilisierung)
der Nutzerverbrauch und das Nutzerverhalten (Einfluss der Einwohner)
die Energieeffizienz des Gebäudes (Informationen zu Energie und Anlagen)
Der sogenannte Digitale Zwilling stellt eine virtuelle Abbildung eines realen Gebäudes dar. Durch Sensordaten, Planungsdaten (z.B. BIM) sowie Energie- und Betriebsdaten wird der tatsächliche Zustand des Gebäudes kontinuierlich aktualisiert und realitätsnah abgebildet.
Das KEDi gibt Einblicke in gute Praxisbeispiele, auch Showcases genannt, in Wohn- und Nichtwohngebäuden, um damit anwendungsnahe Lösungen sichtbar zu machen. Die Showcases zeigen:
wie diese Projekte konkret umgesetzt wurden,
welche Herausforderungen dabei auftraten und
welche besonderen Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen wurden.
FAQ | Digitalisierung von Gebäuden: Wo beginnen – und wie weit gehen?
Die Kosten sind abhängig vom Anbietenden. Dazu können wir keine Empfehlungen geben, da wir im KEDi anbieterneutral sind. Die Anwendung eines digitalen Zwillings lohnt sich, da die Visualisierung der Daten transparenter wird und mögliche Störungen sowie Wartungsbedarfe sichtbar dargestellt werden. Parameter, Daten und Faktoren jeglicher Art bilden die Grundlage für weitere potenzielle Simulationen, die das Einsparpotenzial noch sichtbarer und aussagekräftiger machen können.
Im KEDi gilt das Prinzip der Neutralität, weshalb wir keine Empfehlungen für Anbietende aussprechen können. Was man eventuell dazu sagen kann, ist, dass die Softwareanbieter unterschiedliche „Niveaus” bei der Bearbeitung der überführten Dateien anbieten. Zunächst werden die Daten gelesen und in den digitalen Bereich überführt. Im zweiten Schritt werden sie je nach ausgewählten Parametern (CO₂-Reduktion, effiziente Gebäudeklasse etc.) analysiert und ausgewertet, daher ergeben sich mögliche unterschiedliche Simulationsszenarien.
Die Funktionen können je nach Anbietenden sehr unterschiedlich sein und mehr oder weniger ausführlich sowie detailliert ausfallen. Wenn die optimierten Einstellungen vom digitalen Zwilling zum realen Gebäude kontinuierlich und automatisiert übertragen werden, entsteht eine perfekte Verknüpfung, die die bedarfsgerechte Energieeffizienz steigert.
Auf unserer Website unter „Showcases” finden Sie ein anschauliches Beispiel, wie eine Portfolioanalyse einer Wohnungsgesellschaft mithilfe des digitalen Zwillings durchgeführt wurde: Zunächst wurden die Gebäude mit dem schlechtesten Energieverbrauch ermittelt und anschließend mögliche Sanierungsszenarien verglichen. Nach Priorisierung der einzelnen Faktoren wurden Sanierungsfahrpläne für die Liegenschaften erstellt.
Die meisten Showcases starten als Pilotprojekte. Die eingesetzten technischen Lösungen sind jedoch grundsätzlich skalierbar und rolloutfähig.
Nach der Energiekrise hat die Digitalisierung von Heizungsanlagen deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen, sodass viele Wohnungsunternehmen zunächst Pilotprojekte gestartet haben. Es gibt jedoch bereits Unternehmen, die einen Bestandsroll-out umgesetzt haben oder aktuell vorbereiten.
In der Praxis setzen Lösungsanbietende in der Regel eigene IoT-Gateways zur Datenübertragung ein, über die Messdaten aus der Anlagentechnik übertragen werden. Diese Gateways dienen vor allem dem Anlagenmonitoring und der Echtzeit- oder zeitnahen Optimierung. Smart-Meter-Gateways (SMGW) werden vom ortszuständigen Messstellenbetreiber installiert z.B. primär für die Live-Bereitstellung von Verbrauchs- und Stromzählerdaten, s. auch Empfehlungen für Rollout von Smart Meter des SET Hubs.
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Umfang der Lösung und Projektstruktur. In der Regel wird eine Servicepauschale pro überwachte und optimierte Anlage berechnet. Oft gibt es mind. zwei Modelle: ein reines Monitoring-Angebot, bei dem Anlagen- und Energiemonitoring durchgeführt werden, sowie ein erweitertes Modell mit Monitoring und Fernwartung inklusive zusätzlicher Optimierungsservices. Entsprechend liegen die Kosten für das umfassendere Paket höher.
In der Regel beginnen unsere Showcases ab rund 18 Wohneinheiten pro Gebäude. Je nach Rahmenbedingungen sind aber auch kleinere oder gemischt genutzte Gebäude möglich, so wie im Fall der Gewobagwo ein gemischt genutztes Gebäude mit 12 Wohneinheiten und mehreren Gewerbeeinheiten begleitet wurde.
Bei Interesse können Sie gern auf uns zukommen und wir prüfen gemeinsam, wie ein geeigneter Showcase umgesetzt werden kann.
Die eingesetzte Technik basiert in der Regel auf praxisgängigen, etablierten Kommunikationsprotokollen, wie zum Beispiel:
Modbus
wM-Bus (Wireless M-Bus)
Diese Protokolle ermöglichen häufig eine herstellerunabhängige Anbindung von Anlagentechnik. Dennoch bleibt die Frage der verwendeten Datenmodelle, Schnittstellen und Cloudarchitekturen je Anbietenden relevant, um die individuellen Anforderungen erfüllen zu können.
Leider kann dies nicht pauschal beantwortet werden, welche Maßnahme zu hohen Einsparungen führt, da dies stark von Fall zu Fall variiert. Insgesamt ist eine Einsparung von 10 bis 20 Prozent möglich. Typische Optimierungsmaßnahmen in den Showcases mit bedeutendem Einsparpotenzial sind in der Regel:
Senkung der Vorlauftemperatur,
Optimierung und Anpassung der Heizkurve an die Bedarfe
Begrenzung der Brauchwassertemperatur,
Optimierung des Brennertaktens,
Optimierung von Umwälzpumpen (Betriebsweise und Regelung).
Ja, auf der Webseite informieren wir zu der installierten Technik und der verwendeten Software pro Showcase. Die Anbieter vertreiben in der Regel eigene technische Komponenten wie Sensoren und Gateways. Diese Technik kann entweder direkt verkauft oder im Rahmen eines Service- oder Abonnementmodells bereitgestellt werden. Die Lösungsanbieter entwickeln meist auch die Software, die eine Echtzeit-Überwachung von Verbräuchen und Anlagenzuständen ermöglicht.
Für weitergehende Informationen, beispielsweise zum Herstellungsort der Hardware oder zur Programmierung der Software, müssten die jeweiligen Anbietenden direkt kontaktiert werden. Die meisten marktreifen Anbietenden geben an, dass ihre Lösungen anlagen- und herstellerübergreifend kompatibel sind.
KEDi Tools im Überblick – Förderwegweiser, E-Learning & KEDi DEEP.digital
Förderwegweiser
Mit Hilfe des Förderwegweisers erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Fördermöglichkeiten rund um die Energieeffizienz – sowohl bundesweit als auch speziell für Ihr Bundesland. Die Programme sind dabei auf die besonderen Bedürfnisse von Industriebetrieben sowie dem Gebäudesektor ausgerichtet und die intuitiven Filtermöglichkeiten helfen Ihnen schnelle und passende Ergebnisse zu finden. Erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderungen, ihren Voraussetzungen sowie dazu, wie Sie Ihre Projekte zur digitalen Transformation erfolgreich umsetzen können.
DEEP.digital
Das große Interesse am physischen Gebäudedemonstrator (DEEP) führte zur Idee, die Sanierungsschritte auch digital und unabhängig von Veranstaltungen erlebbar zu machen. So wurde DEEP.digital entwickelt. Die Online-Version ermöglicht es, Sanierungsschritte schrittweise zu aktivieren und energetische Effekte anschaulich darzustellen. Die Grundlage ist, ebenfalls wie beim physischen DEEP, ein Beispielgebäude aus den 1950er/1960er Jahren mit Gaszentralheizung. Ziel ist eine anschauliche Darstellung der Gebäudesanierung, die motiviert und einen unkomplizierten Einstieg bietet.
E-Learning
Ergänzend dazu bietet das KEDi das kostenfreie E-Learning „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ an. Fünf interaktive Module vermitteln Energieeffizienzmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser, beginnend bei Grundlagenwissen, über Praxisdiskussionen bis hin zu Fehleranalysen.
Bei dem Onlinetool handelt es sich um eine Simulation eines Gebäudes, das zu Demonstrationszwecken dient. Die Grunddaten sowie die energetischen Effekte der Sanierungsmaßnahmen sollen beispielhaft zeigen, welche Effekte einzelne Maßnahmen auf dieses Gebäude haben. Somit lädt DEEP.digital die Nutzenden dazu ein, sich näher mit dem Thema Sanierung auseinanderzusetzen.
Auf Anfrage ja. Dafür müssen Sie sich aber registrieren lassen.
Akzeptanzförderung bei Technologieeinführung - Warum Technik nur funktioniert, wenn Menschen sie annehmen
Heizungsmonitoring in Mehrfamilienhäusern gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch wenn die Technologie noch nicht weit verbreitet ist. Oft handelt es sich um Pionierarbeit, die technische, organisatorische und menschliche Herausforderungen mit sich bringt. Das KEDi entwickelt Lösungen, die helfen, die Wärmewende erfolgreich umzusetzen.
Heizungsmonitoring: Funktionsweise und Wege zur erfolgreichen Einführung
Digitales Heizungsmonitoring mit anschließender Optimierung bietet zahlreiche Vorteile für Mietende und Vermietende. Es reduziert Ausfallzeiten, senkt Wartungskosten und steigert die Energieeffizienz. Innovative Geschäftsmodelle der Anbieter erleichtern die Umsetzung und machen es selbst für Wohnungsunternehmen mit komplexen Rahmenbedingungen möglich, solche Systeme erfolgreich zu implementieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Umlagefähigkeit.
Die Studie und weitere Informationen zum Thema, wie passende Geschäftsmodelle die Umsetzung digitaler Effizienzmaßnahmen erleichtern können, finden Sie auf der Seite Geschäftsmodelle.
Wie hoch die Nettoeinsparungen der Mietenden nach Einführung eines Heizungsmonitorings mit anschließender Optimierung sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Faktoren, die unter anderem eine Rolle spielen, sind die realisierten Einsparungen, die Energiepreise, die Größe des Gebäudes und die anfallenden Kosten für Monitoring und Optimierung. Da für eine Nebenkostenumlage ein Wirtschaftlichkeitsgrundsatz erfüllt sein muss, kann eine Umlage allerdings meist auch nur dann erfolgen, wenn die Kosten des Monitorings inklusive Optimierung geringer sind als die realisierten Einsparungen.
Für eine rechtssichere Umlage dürfen Mietende also in der Regel keine Mehrbelastung erfahren.
Entdecken Sie, wie intelligentes Monitoring die Gebäudetechnik von morgen ermöglicht: Mit digitalen Sensoren, Live-Daten und smarten Analysen die Betriebskosten und den CO₂-Ausstoß senken.
Durch digitale Technologien und Systeme zur Steuerung und Überwachung verschiedener Gebäudefunktionen lassen sich Energieeffizienz, Komfort und Anlagenzuverlässigkeit gezielt verbessern.
Entdecken Sie unser Showcase-Portal für Energieeffizienz! Erleben Sie innovative Lösungen für Wohngebäude und Industrie. Lassen Sie sich inspirieren von erfolgreichen Projekten, neuesten Technologien & praxisnahen Tipps für nachhaltiges Energiemanagement.