Smart Meter – das Multitalent im Stromnetz
Stand: Februar 2026Die Smart-Meter Infrastruktur ist der Schlüssel, um Stromnetze intelligent und damit fit für die Zukunft zu machen. Sie ermöglicht nicht nur eine genaue Verbrauchsmessung, sondern auch dynamische Tarife, Mieterstrommodelle und Energy Sharing.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter – auch als intelligentes Messsystem (iMSys) bezeichnet – ist anders als herkömmliche analoge Zähler ein digitaler Stromzähler. Während analoge Zähler (z. B. Ferraris-Zähler) nur die bereits verbrauchte Strommenge anzeigen, können Smart Meter wesentlich mehr Informationen erfassen und diese auch übertragen.
Sie bestehen aus zwei Hauptkomponenten, die über eine Datenleitung miteinander verbunden sind: eine moderne Messeinrichtung und ein Smart-Meter-Gateway.
Die Bestandteile eines Smart Meters
- Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler. Sie ersetzt den herkömmlichen Zähler und ermöglicht neben einer präzisen Strommessung die tages-, wochen-, monats- sowie jahresbezogene Speicherung der Energieverbrauchswerte für mindestens 24 Monate. Die Messung der Verbrauchs- und Erzeugungsmengen erfolgt dabei getrennt, sodass in das Netz eingespeiste Ströme (z. B. mittels einer Photovoltaikanlage) separat erfasst werden.
- Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) fungiert als Kommunikationszentrum des Smart Meters. Es empfängt die Daten der mME (sowie gegebenenfalls von weiteren Zählern) und übermittelt sie unter Gewährleistung der Datensicherheit an das Energieversorgungsunternehmen. Das SMGW kann auch Informationen wie Tarife oder Anweisungen zur Steuerung des Stromflusses empfangen. Regelmäßige Updates sorgen für DSGVO-konformen Datenschutz.
Vorteile von Smart Metern für Endnutzende
- Fernablesung: Die digitale Datenübermittlung ermöglicht Zeitersparnis und verursacht weniger Fehler.
- Verbrauchsanalyse: Durch die manuelle oder automatische Auswertung der Verbrauchsdaten können sowohl Verbrauchsmuster als auch Mehrverbräuche identifiziert werden. Diese bilden die Grundlage für ein bewussteres Verbrauchsverhalten.
- Dynamische Tarife: Smart Meter sind Vorrausetzung für die Nutzung von variablen bzw. dynamischen Tarifen und Netzentgelte.
- Mieterstrom & Energy Sharing: Mit Smartmetern können viele Mieterstromvorhaben (Mieterstrom-Projekte) wirtschaftlich umgesetzt werden. Darüber hinaus ermöglichen sie, dass sich Stromverbraucher (Haushalte, Kommunen, Unternehmen etc.) regional zusammenzuschließen, um erneuerbare Energien lokal und dezentral in sogenannten Energy Sharing Communities zu nutzen.
Rollout: Wann bekommen Privathaushalte ein Smart Meter?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG, § 45) gibt einen zeitlich verbindlichen Ablauf für den Smart-Meter-Rollout vor. Bis Ende des Jahres 2032 müssen 90 Prozent aller Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 kWh, Nutzende von Erneuerbare-Energie-Anlagen über 7 kW Leistung sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einem Smart Meter ausgerüstet sein.
Jeder grundzuständige Messstellenbetreiber hat in seinem Gebiet die Rolloutquoten zu erfüllen. Er ist für den Zählerwechsel verantwortlich und darf in diesem Rahmen entscheiden, in welcher Reihenfolge die vom Rollout betroffenen Netzanschlusspunkte mit einer mME bzw. einem Smart Meter ausgestattet werden.
Der Jahresstromverbrauch eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts lag 2023 je nach Wohnsituation zwischen 2.900 kWh und 5.100 kWh. Diese Haushalte wären somit nicht von dem verpflichtenden Smart Meter Rollout betroffen. Typische Faktoren für erhöhten Strombedarf sind z. B. elektrische Warmwasserbereitung, Wärmepumpe & Laden von E-PKW.
Smart Meter-Einbau: Zeitplan und Reihenfolge
- Haushalte mit hohem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh / Jahr oder eigener Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), erhalten priorisiert bis spätestens 2032 ein Smart Meter.
- Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh / Jahr erhalten bis spätestens 2032, zunächst eine mME. Diese ist kompatibel mit einem Smart-Meter-Gateway und kann später zum vollwertigen Smart Meter aufgerüstet werden.
- Jeder Haushalt kann freiwillig einen Einbau beantragen. Innerhalb von 4 Monaten muss dieser durch den Netzbetreiber erfolgt sein. Ausnahme: Wenn der Antrag schriftlich abgelehnt und ein konkreter Zeitplan für den späteren Einbau vorgelegt wird.
Kosten für Einbau und Betrieb in Privathaushalten
Die Kosten für Beschaffung, Einbau und Betrieb eines Smart Meters werden zwischen Netzbetreiber und dem Endnutzenden aufgeteilt und werden jährlich fällig. Die Preisobergrenzen (POG) sind gesetzlich nach §30 MsbG geregelt:
- Standardkosten für Haushalte (nur digitaler Zähler): 25 € / Jahr
- Photovoltaik (und andere einspeisefähigen Anlagen nach § 14a EnWG) oder hoher Verbrauch (über 6.000 kWh) benötigt vollständiges System (digitaler Zähler + Gateway): 30-140 € / Jahr (abhängig von der Anlagengröße)
- Steuerbox (z. B. für Wärmepumpe, Wallbox, PV-Anlage über 7 kWp) mit dynamischen Tarifen: zusätzlich 50 € / Jahr, dafür günstigere Netzentgelte
- Freiwilliger Vorab-Einbau: 60 € / Jahr + einmalig 100 €
Einbindung in die Strom- und Dateninfrastruktur
Die hochaufgelöste Erfassung und Übertragung von Verbrauchs- und Erzeugungsdaten an den Netzbetreiber stellt die Grundlage für die Abrechnung (Einspeisevergütung etc.) sowie die Netzstabilisierung bzw. Netzdienlichkeit dar. Der Funktionsumfang der Smart Meter kann darüber hinaus durch zertifizierte Software-Updates an zukünftige Anforderungen angepasst werden.
Smart Meter können zum Datenaustausch mit folgenden Instanzen verbunden werden:
- dem Heimnetzwerk (HAN) zu Zwecken des Monitorings für die Endnutzenden
- einem Energiemanagement-System, damit dieses die Energieflüsse innerhalb des Haushalts regeln und optimieren kann
- über eine Steuerbox mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung („steuVE“) bzw. EE-Anlage
- weitere Unterzähleinheiten (z. B. elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler) zur erleichterten Ablesung
- dem Internet (WAN) zur verschlüsselten Übertragung der Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber und den Energieversorger
Bedeutung von Smart Metern für die Zukunft der Energieversorgung
Gegenüber klassischen Ferraris-Zählern bieten Smart Meter bereits heute zahlreiche Mehrwerte und wird mit fortschreitendem Rollout weiter an Bedeutung gewinnen:
- Monitoring des Verteilnetzes: Messdaten ermöglichen es Netzbetreibern, Lastspitzen besser vorherzusehen sowie Störungen und Ausfälle schneller zu erkennen und zu lokalisieren.
- Flexibilität und Tarifanpassungen: Seit Anfang 2025 sind Stromanbieter verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten (EnWG §41a). Die Abrechnung erfolgt über die Smart-Meter-Infrastruktur. Eine breite Nutzung unterstützt eine nachhaltigere Ressourcennutzung, da sich der Verbrauch stärker am Angebot erneuerbarer Energien orientiert.
- Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen: Smart Meter übertragen Steuer- und Preissignale an die steuerbare Verbrauchseinrichtung sowie EE-/KWK-Anlagen. Variable Netzentgelte senken Betriebskosten für Endnutzende und ermöglichen zugleich ein lastoptimiertes Verbrauchsverhalten mit volkswirtschaftlichen Vorteilen.
- Submetering – mehr als nur Strom messen: Smart Meter können auch Daten von Gas-, Wasser- und Wärmezählern verarbeiten und automatisch an den Messstellenbetreiber übermitteln. Das reduziert manuellen Aufwand und vereinfacht die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Verbrauchsinformation.
- 1:n Lösung: Mehrere mME können mit einem SMGW über Datenleitungen miteinander verbunden werden (1:network- bzw. 1:n-Lösung). Dadurch sinken Hardware- und Installationskosten, was das Rollout beschleunigt und die Netzabdeckung vergrößert.
- Mieterstromprojekte vereinfachen: Die Smart-Meter-Infrastruktur kann als virtueller Summenzähler genutzt werden. Physische Summenzähler entfallen, Mieterstromprojekte und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung werden wirtschaftlicher.