NI | Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Antragsberechtigt: u.a. Unternehmen
Förderbreich: Energieeffizienz, energieeffiziente Produktionsprozesse und -anlagen, energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden, THG-Einsparung
Förderart und -höhe:
- Zuschuss
- Förderhöhe zwischen 30-70 %; abhängig von der Maßnahmenart der Unternehmensgröße, dem Ort der Durchführung und der beihilferechtlichen Grundlage
Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauch von betrieblichen Prozessen und von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden beitragen:
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen mit Einbindung erneuerbarer Energien
- Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme
- Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte
Hinweis: Zwei jährliche Antragsstichtage: 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025)