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MV | Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Antragsberechtigt: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Förderbereich: Steigerung Energieeffizienz, Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung; Sensorik, Steuerung, Abwärmenutzung energieeffiziente Produktionsanlagen

Förderart und -höhe:

  • Zuschuss, bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

zum Proramm

Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen. Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
  • die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
  • investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
  • Abwärme- oder Kältenutzung, z.B. Verdichter und Kompressoren, Sensorik und Steuerung;
  • Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, z.B. energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen;
  • Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
  • Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
  • investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
  • Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

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