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Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen /-prozesse

Antragsberechtigt: Unternehmen

Förderbereich: Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen/Produktionsprozessen, Energieeinsparung, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, IKT

Förderart und -höhe:

  • Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren
  • Max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Bundesweit

Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen /-prozesse

KfW

zum Programm

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erzielen, in Produktionsanlagen bzw. -produktionsprozessen wie z.B.:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen.

In Verbindung mit einer förderfähigen betrieblichen Energieeinsparinvestition können auch Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung und auch für Energiemanagementsysteme gefördert werden.

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