Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen /-prozesse
Antragsberechtigt: Unternehmen
Förderbereich: Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen/Produktionsprozessen, Energieeinsparung, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, IKT
Förderart und -höhe:
- Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren
- Max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erzielen, in Produktionsanlagen bzw. -produktionsprozessen wie z.B.:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen.
In Verbindung mit einer förderfähigen betrieblichen Energieeinsparinvestition können auch Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung und auch für Energiemanagementsysteme gefördert werden.