Zum Hauptinhalt springen

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

Antragsberechtigt: Unternehmen

Förderbereich: Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen/Produktionsprozessen, Energieeinsparung, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, IKT

Förderart und -höhe:

  • Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren
  • Max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Bundesweit

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

KfW

zum Programm

Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen bei Produktionsanlagen und -prozessen gewerblicher Unternehmen:

  • Investitionsmaßnahmen:
     
    • Maschinen, Anlagen und Prozess­technik
    • Druckluft, Vakuum und Absaug­technik
    • Elektrische Antriebe und Pumpen
    • Prozesskälte und Prozesswärme
    • Wärmerück­gewinnung und Abwärme­nutzung für Produktions­prozesse
    • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
    • Informations- und Kommunikations­technik
    • Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen-und Zugangs­infra­strukturen in Binnen- und Seehäfen
       
  • Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen.
  • Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.