KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse
Antragsberechtigt: Unternehmen
Förderbereich: Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen/Produktionsprozessen, Energieeinsparung, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, IKT
Förderart und -höhe:
- Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren
- Max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen bei Produktionsanlagen und -prozessen gewerblicher Unternehmen:
- Investitionsmaßnahmen:
- Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe und Pumpen
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen-und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen
- Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen.
- Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.