BY | Energiekredit/Energiekredit Plus
Antragsberechtigt: KMU
Förderbereich: Energieeffizienz, Produktionsanlagen/-prozesse, Prozesstechnik
Förderart und -höhe:
- Darlehen
- Darlehenshöchstbetrag 10 Mio. Euro je Vorhaben, förderfähige Kosten mindestens 25.000 Euro
- Finanzierungsanteil des Darlehens bis zu 100 %
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse, unabhängig davon, mit welchem Energieträger die Effizienzsteigerung bzw. Energieeinsparung erzielt wird:
- Energiekredit: für Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen
- Energiekredit Plus: für Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 30 % führen
Förderfähig sind Neu- und Modernisierungsinvestitionen, die in unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Energieeinspareffekten stehen; u.a. in folgenden Bereichen:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
- (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn keine Förderung nach dem EEG bzw. dem KWKG in Anspruch genommen wird
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