Zum Hauptinhalt springen

BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden in diesem Förderschwerpunkt Vorhaben gefördert, die durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen inkl. Großunternehmen und Unternehmenskooperationen
  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • öffentliche Unternehmen
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Berlin

Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Land Berlin

zum Programm

Förderbereich

  • Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen in folgenden Bereichen:
  • Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik;
  • Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
  • Wasserstofftechnologie/ Brennstoffzellen, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird;
  • Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme;
  • Kälte-/ Klimatechnologie;
  • Kraft-Wärme-Kopplung;
  • mit verbesserter Energieeffizienz einhergehende Verbesserung von Stoffstrom-/ Ressourceneffizienz;
  • energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/ Produktionsprozesse (z. B. Kühl- und Wärmekonzepte in Bäckereien, Feinkost, u. a.);
  • hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).
  • Im Rahmen des Förderschwerpunktes können auch integrierte Maßnahmen gefördert werden, die neben den o. g. Effizienzmaßnahmen auch folgende Punkte beinhalten können:
  • Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie;
  • Unterstützung der Wärmeerzeugung/ Heizung (z. B. Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung;
  • Klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (z. B. naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur Adiabaten Kühlung; Regenwassernutzung/-versickerung; Sonnenschutz);
  • Digitalisierung; intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucher im Gebäude;
  • begleitende Gutachten und Studien.

Förderart und -höhe

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.