BE | Energetische Gebäudesanierung
Mit dem Darlehensprogramm wird Ihnen ein zinsgünstiger Kredit der KfW Bankengruppe geboten, der von der IBB mit einer weiteren nominalen Zinssubvention ausgestattet werden kann.
Antragsberechtigt
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermietende und Investierende
- Ersterwerbende von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Förderbereich
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beispiele hierfür sind:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von beheizter Nichtwohnflächen in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohnfläche in eine neue Wohneinheit können Sie mit dem KfW-Produkt Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) finanzieren.)
- energetische Einzelmaßnahmen
Neben den genannten energetischen Maßnahmen werden auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten gefördert.
Förderart und -höhe
- Aktuelle Zinskonditionen in der IBB-Konditionsübersicht (PDF-Download)
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- 100% Auszahlung
Sanierung zum Effizienzhaus
- bis zu 37.500 € Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
Energetische Einzelmaßnahmen
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist jederzeit ohne Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts, auch als Teilrückzahlungen, möglich
- eine Teilrückzahlung des Kredits ist nach Zuschussauszahlung in gleicher Höhe vorzunehmen, sofern der Zuschussbetrag bzw. die Zuschussbeträge über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert wurden