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BE | Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme am einzelnen Netzbestandteil oder in einem kleinräumigen Gebiet (Quartier) gefördert.

Antragsberechtigt

  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen und Unternehmenskooperationen
  • Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
Berlin

Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Land Berlin

zum Programm

Förderbereich

  • Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058);
  • Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.);
  • Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien.

Förderart und -höhe

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v. H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen.